Betriebsunterbruch-Buchprüfung
Lösungen bei Betriebsunterbruch mit Stöckli Expertisen im Kanton-Basellandschaft
Aus unterschiedlichen Schadensgründen kann ein Unternehmen eine vollständige oder eine bedingte Einschränkung seiner Betriebsamkeit erleiden.
Die wirtschaftlichen Beeinträchtigungen werden durch eine rasches und koordiniertes Verhalten bestmöglich vermieden oder durch abgegrenzte Mehrkosten abgefedert. Der geschädigte Betrieb soll in der Berechnung finanziell so gleichgestellt werden, wie wenn das schädigende Ereignis nicht eingetreten wäre, in Abhängigkeit der Versicherungssumme und der Haftzeit.

Unterbruch, Teil- oder Vollunterbruch
Bei einem Unterbruch können Unternehmen ihre Produktivität nicht mehr gewährleisten. In solchen Fällen ist es das Ziel, die Wiederaufnahme der Produktion oder der Dienstleistung so schnell wie möglich in die Wege zu leiten. Die Betriebswiederaufnahme kann beispielsweise mit Provisorien unterstützt; durch den Einkauf von Halbfertigprodukte oder den Mehraufwand durch Temporärmitarbeitende aufgefangen werden.
Teilunterbruch
Wenn ein Teil einer Unternehmung von einem Ereignis betroffen ist, so gilt es beispielsweise die Lieferfähigkeit durch sofortige Ausweichmassnahmen zu koordinieren.
Mehrkosten
Nach einem Ereignis kann der Betrieb nur unter erschwerten Bedingungen weitergeführt werden (bspw. manuelle statt automatisierte Produktion). Um dabei dennoch lieferfähig zu bleiben entstehen Mehraufwendungen. Diese Mehraufwendungen erzeugen meist Mehrkosten welche koordiniert und geprüft werden.
Selbstkosten
Im Rahmen der Expertise wird geprüft wieviel beispeilsweise einProdukt in der Herstellung kostet oder wieviel ein Mitarbeiter an Selbstkosten kostet.
Die Berechnung eines Betriebsunterbruchs / einer Buchprüfung
Hier werden die Kennzahlen je nach Bedarf beispielsweise aus Bilanz, Erfolgsrechnung, Umsatz, Löhnen, MwSt., Steuerunterlagen, Arbeitsabläufe, etc. einer Unternehmung ausgewertet.
Praktische Informationen
Binningerstrasse 95
4123 Allschwil